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Verkehrserziehung
Im folgenden haben wir wichtige Informationen für Eltern zusammengefasst:
Fahrrad
- Immer mit einem verkehrssicheren Fahrrad fahren! Infos hierzu z.B. unter: www.verkehrswacht-medien-service.de
- Kinder bis 8 Jahre müssen gem. § 2 StVO auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen von einem Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden.
- Kinder von 8-10 Jahren dürfen sowohl den Gehweg als auch den Fahrradweg benutzen.
- Kinder ab 10 Jahren müssen den Radweg benutzen.(Wenn dieser nicht vorhanden ist, muss auf der Straße gefahren werden.)
- Auch wenn der Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte dieser aus Sicherheitsgründen getragen werden.
- Infos hierzu unter www.schuetze-dein-bestes.de auf „Unterricht“ und dann auf „richtig getragen“ klicken.
- Themenbezogener Film: „Willi Weitzel hat´s geschnallt - Fahrradfahren: immer mit Helm“: https://www.youtube.com/watch?v=kcXXtAWtVJc
Rückhaltesysteme (Kindersitz)
- Kinder als Mitfahrer im Pkw bis 12 Jahre oder 150 cm Größe müssen gem. § 21 StVO in einem Kindersitz befördert werden.
- Konsequenz bei Nichteinhaltung: 60,-Euro Bußgeld und 1 Punkt, außerdem Verbot der Weiterfahrt, weil Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht.
- Lassen Sie ihr Kind immer auf der Gehwegseite aussteigen - dort ist Ihr Kind sicherer!
- Ein sehr informativer Film dazu: „Willi Weitzel hat´s geschnallt“: https://www.youtube.com/watch?v=Cre5jCt0QnU
Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Erkennbarkeit bei Dunkelheit: Die dunkle Jahreszeit ist für alle Verkehrsteilnehmer eine gefährliche Jahreszeit!
Dunkle Kleidung kann nur bis ca. 25 m Entfernung wahrgenommen werden. Reflektierendes Material hingegen wird bereits aus ca. 150 m Entfernung gesehen. Farbige Warnwesten in gelb oder orange werden aus größerer Entfernung gesehen. Da der Anhalteweg bei 50 km/h etwa 28 m beträgt, kann auffällige Kleidung über Leben und Tod entscheiden.
Regen, Schnee, Nebel, frühe und lange Dunkelheit sowie Dämmerung schränken die Sicht aller Verkehrsteilnehmer ein.